Nutzung der Tanzschule
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten von Tanzschule Rolleder unterliegt jeder Besucher dieser Hausordnung. Als Besucher gelten die Tanzschüler sowie deren Begleitpersonen.
Benutzung der Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten der Tanzschule, die allgemeinen Flure des Gebäudes sowie Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen aller Art freizuhalten. Aufgrund des speziellen Tanzbodens muss der mit Kleidung oder Schuhen mitgebrachte Sand unverzüglich, eigenständig beseitigt werden. Hierfür liegt eine Kehrschaufel im Studio bereit.
Im Tanzsaal werden nur spezielle Schuhe (Schläppchen etc.) getragen, das Tragen von Schuhen mit dunklen Sohlen ist ausdrücklich untersagt.
Bei der Nutzung der Räumlichkeiten hat jeder Besucher auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten und darf die Sicherheit und Ordnung des Tanzschulbetriebs nicht gefährden.
Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursplan festgelegten Zeiten. Der Tanzsaal ist erst zu dem disponierten Unterrichtsbeginn zu betreten. Während des Unterrichts bleibt der Tanzsaal ausschließlich den Kursen vorbehalten.
Der Unterricht darf zu keiner Zeit durch Lärmen, Rennen und Toben in den Vorräumen gestört werden. Begleitpersonen können während des Unterrichts in den Empfangsräumen bleiben. Jegliche Verunreinigung der Tanzschule ist zu unterlassen.
Es ist nicht gestattet innerhalb der Räumlichkeiten der Tanzschule: Speisen und süße Getränke zu sich zu nehmen sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen zu rauchen oder Alkohol zu konsumieren.
Das Rauchen ist auch in den Gemeinschaftseinrichtungen und den Allgemeinfluren des Gebäudes der Tanzschule untersagt. Es ist weiterhin nicht gestattet: unaufgefordert Bild- und Tonaufnahmen von Personen und Räumlichkeiten von Tanzschule Rolleder zu fertigen das Büro ohne Aufforderung zu betreten.
Das Mitbringen von Haustieren währen des Unterrichts ist nicht gestattet.
Abfälle ins WC zu werfen verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich zu führen.
Das Einstellen von Krafträdern einschließlich Mopeds ist in den Haupt- und Nebenräumen des Gebäudes der Tanzschule nicht gestattet, die Flucht- und Rettungswege sind freizuhalte.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für die Tanzschüler obliegt nur während der Unterrichtszeit den Tanzlehrern. Es ist die Pflicht der Begleitperson die Kinder nach dem Unterricht pünktlich abzuholen.
Haftung
Für die in der Garderobe belassenen Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen keine Wertgegenstände in die Tanzschule mitzunehmen oder diese von der Begleitperson aufbewahren zu lassen. Für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden an den Räumlichkeiten und des Inventars der Tanzschule oder des Veranstaltungsortes durch Tanzschüler oder ihre Begleitpersonen haften die Erziehungsberechtigten der Tanzschüler beziehungsweise die Begleitperson. Das Tragen von Schmuck o.ä. während des Unterrichts ist untersagt. Tanzschule Rolleder kann bei Zuwiderhandlungen im Schadensfall keine Haftung garantieren.
Ausschluss
von der Teilnahme am Unterricht Tanzschüler und ihre Begleitpersonen, die den Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandeln und den Weisungen der Tanzlehrer nicht nachkommen, können für die Unterrichtseinheit der Tanzschule verwiesen werden. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Tanzschüler ohne Ersatzansprüche von allen restlichen Unterrichtseinheiten ausgeschlossen werden. Beiträge werden entsprechend der Vertragslaufzeit weiter gezahlt.
Fundsachen
Alle in der Tanzschule gefundenen Gegenstände sind den Tanzlehrern zu übergeben oder in dem Behältnis für Fundsachen abzulegen. Die Fundstücke werden 2 Monate aufbewahrt.
Getränke und Speisen
Da wir ein Gastronomiebetrieb sind, ist der Verzehr von mitgebrachten Getränken nicht erlaubt. (Ausgenommen sind Kinder- und Jugendkurse, Fitnesskurse)
Das Füllen von Flaschen und Gläsern mit Wasser aus den Wasserhähnen der Toilettenanlagen ist untersagt.
Speziell bei Tanzveranstaltungen/Partys
Wir bitten um respektvollen und höflichen Umgang mit anderen Kunden auf und neben der Tanzfläche.
Das Unterrichten ohne Lehrer in den Sälen und Gängen ist nicht gestattet.
Das Filmen und Fotografieren ist gemäß unseren AGB‘s nicht gestattet.
Besucher, die den Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandeln und den Weisungen der Tanzlehrer nicht nachkommen, können für die Unterrichtseinheit bzw. die Veranstaltung der Tanzschule verwiesen werden. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Tanzschüler ohne Ersatzansprüche von allen restlichen Unterrichtseinheiten ausgeschlossen werden.
Gültigkeit
Diese Hausordnung gilt für die Räumlichkeiten der Tanzschule, sowie alle externen Kurse und Veranstaltungen der Tanzschule und tritt mit Wirkung vom 01.09.2019 in Kraft. Sie kann jederzeit einseitig durch die Tanzschule Rolleder geändert werden, sofern hierdurch nicht in die Rechte der Besucher eingegriffen wird.
Die aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls Bestandteil der Hausordnung.