Allgemeine Geschäftsbedingungen

1)      Alle nachfolgenden Punkte der AGB gelten für die Tanzschule in Quakenbrück und alle externen Kurse der Tanzschule Rolleder- Dance & Events, im folgenden „Tanzschule“ genannt.

2)      Die Tanzschule haftet nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten für den Tanzunterricht durch Zerstörung, Brand oder höhere Gewalt.

3)      Mit Abgabe der unterschriebenen Mitgliedsvertrages, Anmeldekarte oder durch Absenden des Online-Anmeldeformulars melden Sie sich für Ihren Tanzkurs verbindlich an. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Mit Eingang der Anmeldung bei uns ist Ihre Teilnahme gesichert. Die Anmeldung zum Kurs ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars bis spätestens zur 1. Unterrichtsstunde (auch bei Minderjährigen laut Taschengeldparagraph). Auch telefonische bzw. mündliche Anmeldungen sind rechtsverbindlich. Die Kursgebühr kann am 1. Kurstag in bar bezahlt werde, nach Rechnungsstellung auf unser Konto überwiesen oder per Bankeinzug bezahlt werden.

        Bei Privatstunden ist der Honorar in voller Höhe im Voraus zu zahlen. Werden die Stunden kurzfristig abgesagt, behält sich die Tanzschule Rolleder vor 50 % vom Honorar zu behalten, der Rest des Honorars wird als Gutschein ausgegeben.

         Monatliche Zahlungen sind nur per Bankeinzug möglich. Kommen Sie für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort fällig.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Abbuchung am 1. oder 15. des Beitragsmonats erfolgt.  Falls das Datum auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, wird am darauffolgenden Bankarbeitstag abgebucht.

Mit Vertragsbeginn ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € zu leisten. Die Aufnahmegebühr ist mit dem 1. Beitrag zu zahlen.

Falls das SEPA-Lastschriftmandat verspätet erteilt wird, so wird vereinbart, dass alle bis dahin fälligen Beiträge am 1. oder 15. des Folgemonats der Erteilung abgebucht werden.

Bei Rückgabe der SEPA-Lastschrift mangels Deckung, wird vereinbart, dass alle offenen Beiträge zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr 7,50 € am 1. oder  15. des Folgemonats abgebucht werden.

         Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr, im gegenseitigen Einverständnis, für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

         Bis 10 Tage vor dem ausgeschriebenen Tanzkursbeginn können Sie jederzeit und ohne Begründung vom Kurs zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt nur noch aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall o.ä.) möglich, den Sie durch ein ärztliches Attest nachweisen. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Ist die Verhinderung vorübergehender Natur, erhalten Sie einen nicht übertragbaren Gutschein über das anteilige Honorar der nichtbesuchten Kursabende (ohne Berücksichtigung abgegoltener Sonderleistungen, z.B. Mittelball, Freipartys usw.) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro pro Person, den Sie auf jeden beliebigen späteren Kurs anteilig verrechnen lassen können. Ist die Verhinderung andauernder Natur, erhalten Sie einen übertragbaren Gutschein. Eine Rückzahlung des Honorars erfolgt nicht.

4)      Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden nur für unsere internen organisatorischen Zwecke verwendet. Nach DSGVO versichern wir Ihnen, dass wir diese Daten streng vertraulich verwenden und keinem Dritten zugänglich machen. Die Daten werden nur innerhalb der Tanzschule Rolleder zum Zwecke der Verwaltung und Information der Kursteilnehmer verwendet. Hierzu beachten Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen bzw. den Aushang in der Tanzschule vor Ort.

5)       Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind der Tanzschule Rolleder unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds. Das Mitglied erteilt der Tanzschule Rolleder, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, bis auf Widerruf die Erlaubnis den Beitrag sowie weitere fällige Beträge per Lastschrift einzuziehen.

6)      Die Stundenanzahl und die jeweiligen Kurstermine sind aus dem Kursprogramm ersichtlich. Eine Anmeldung mindestens 2 Tage vor Kursbeginn ist dringend erforderlich. Spätere Anmeldungen sind mit der Tanzschulleitung abzustimmen.

7)      Wir behalten uns Änderungen der Kurstermine, Unterrichtsorte und Lehrerwechsel vor. Bei Terminänderungen werden die Teilnehmer, die sich für einen Kurs angemeldet haben, umgehend von uns benachrichtigt. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Tanzlehrer.

8)      Für vom Tanzschüler selbst versäumte Stunden kann keine Rückzahlung des Honorars erfolgen. Soweit es unser Kursangebot zulässt, können Sie diese in parallel laufenden Kursen vor- oder nachholen. Dies geht jedoch nur nach vorheriger Absprache mit der Tanzschulleitung.

         Bei Privatstunden: beim Verschulden seitens des Teilnehmers, verfallen die Stunden.  Bei Erkrankung des Tanzlehrers werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten, die jedoch zu anderen Zeiten bei einem anderen Tanzlehrer stattfinden können. Der Nachholtermin wird mit den Teilnehmern abgesprochen. Die letztendliche Festlegung des Termins obliegt jedoch der Tanzschule.

9)      Die An- und Weitermeldung von Minderjährigen erfolgt mit Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten.

10)      Die Leitung der Tanzschule behält sich vor, bei zu geringer Beteiligung an einem Kurs, diesen abzusagen oder mit einem anderen Kurs zusammenzulegen.

11)   Die Teilnahme an den Kursen ist nicht übertragbar.

12)   Fotografieren, Videoaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen bei Veranstaltungen und während der Kurse in oder vor unserem Haus, sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Tanzschulleitung gestattet. Die im Unterricht erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien, Formationen usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare und unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt. Ebenso dürfen Choreographien oder Formationen nur nach Zustimmung durch die Tanzschulleitung aufgeführt werden. Das Aufnehmen der Mitarbeiter in jeglicher Form ist ebenfalls nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

13)   Mit Vertragsunterzeichnung wird auch das Einverständnis erklärt, dass Fotos vom Unterzeichner, die während des Unterrichts oder während öffentlicher Veranstaltungen der Tanzschule erstellt werden, auf der eigenen Homepage ( www.tr-quakenbrueck.de oder  https://www.facebook.com/TanzschuleRolleder/), in Flyern oder anderen Medien wie z.B. Tageszeitungen veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung bezieht sich auf Gruppenfotos ohne namentliche Nennung der abgebildeten Personen. Für eine Weiterverwendung veröffentlichter Fotos besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der Tanzschule Rolleder (Einverständniserklärung gemäß § 22 Kunsturhebergesetz KUG).

14)   Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht wurden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung.

15)   Bei Verträgen mit Privatpersonen oder Firmen, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, der Sitz der Tanzschule in Quakenbrück vereinbart.

Die aushängende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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